VbF § 0
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
Kurztitel
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 240/1991
Inkrafttretensdatum
01.06.1993
Außerkrafttretensdatum
31.12.1994
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten,
des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, des
Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz und des
Bundesministers für Arbeit und Soziales über Lagerung und Abfüllung
brennbarer Flüssigkeiten (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten -
VbF)
StF: BGBl. Nr. 240/1991
Änderung
BGBl. Nr. 354/1993
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund
- 1. des § 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1988, BGBl. Nr. 399, wird vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und auf Grund des § 82 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1988 vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, dem Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
- 2. des § 19 Abs. 4 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, wird vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr,
- 3. des § 16 des Rohrleitungsgesetzes, BGBl. Nr. 411/1975, wird vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
- 4. des § 74 Abs. 1 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, wird vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr,
- 5. des § 7 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, wird vom Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz,
- 6. des § 24 Abs. 1 bis 3 des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972, wird vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, soweit es sich um der Gewerbeordnung 1973 unterliegende Betriebe handelt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und, soweit es sich um Betriebe handelt, die dem Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion, BGBl. Nr. 100/1988, unterliegen, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
verordnet:
Inhaltsverzeichnis
I. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 - § 6 Brennbare Flüssigkeiten
§ 7 Flammpunkt
§ 8 Lagermenge, Zusammenlagerung
§ 9 Behälter, Sicherheitsschränke
§ 10 Sonstige Begriffsbestimmungen
§ 11 Unterlagen zum Ansuchen um Genehmigung oder
Bewilligung
§ 14, § 15 Wiederkehrende Prüfungen
§ 16 Außerordentliche Prüfungen
§ 17 Prüfer
§ 18 Prüfbescheinigung
§ 19 Behebung von Mängeln
II. ABSCHNITT
Anforderungen an Betriebseinrichtungen
§ 20 Werkstoffe, Ausführung
§ 21 - § 23 Lagerbehälter, allgemeine Anforderungen
§ 24 Flüssigkeitsstandanzeige
§ 25 Leckanzeigegeräte
§ 26 - § 29 Lüftungseinrichtungen
§ 30 Einstiegs- und Besichtigungsöffnungen
§ 31 - § 34 Betriebseinrichtungen und Leitungen zum Füllen
und Entleeren
§ 35 Erdung
§ 36 Flammendurchschlagsicherung
§ 37 - § 39 Schwimmdächer, Schwimmdecken
§ 40 Einwandige oberirdische Lagerbehälter
§ 41 - § 44 Auffangwannen für einwandige oberirdische
Lagerbehälter
§ 45 - § 54 Unterirdische Lagerbebälter
§ 55 Teilweise oberirdische Lagerbehälter
§ 56 Ortsveränderliche Behälter
III. ABSCHNITT
Brand- und Explosionsschutz; sonstige Sicherungsvorschriften
IV. ABSCHNITT
Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
§ 65 Unzulässige Lagerung
§ 66 - § 71 Geringe Lagermengen, Lagerbeschränkungen
§ 72 - § 75 Oberirdiscbe Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
der Gefahrenklasse I
§ 76 Oberirdische Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
der Gefahrenklasse II
§ 77 Oberirdische Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
der Gefahrenklasse III
§ 78 Oberirdiscbe Zusammenlagerung von brennbaren
Flüssigkeiten verschiedener Gefahrenklassen
§ 79 Unterirdische Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
§ 80 Teilweise oberirdische Lagerung von brennbaren
Flüssigkeiten
§ 81 - § 83 Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten
§ 84 - § 86 Lagerung im Freien
V. ABSCHNITT
Lagerung und Abfüllung von brennbaren
Flüssigkeiten in Verkaufsräumen und in Vorratsräumen
VI. ABSCHNITT
Lagerung und Abfüllung von brennbaren
Flüssigkeiten in Tankstellen
VII. ABSCHNITT
Lagerung und Abfüllung von brennbaren
Flüssigkeiten in Abfüllanlagen
VIII. ABSCHNITT
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Anlage 1 Lösungsmittel-Trennprüfung
Anlage 2 Aufzählung von brennbaren Flüssigkeiten
der Gruppe B
Gefahrenklasse II
Anlage 3 Prüfung der Durchlässigkeit (Permeation)
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