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Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze - Durchführung (Slowenien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1993

§ 0

Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze - Durchführung (Slowenien)

Kurztitel

Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze - Durchführung (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 99/2013

Inkrafttretensdatum

01.09.1993

Langtitel

Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze *1) vom 3. Dezember 1992

StF: BGBl. III Nr. 99/2013

Änderung

BGBl. III Nr. 307/2013

Sonstige Textteile

________________________________

*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 623/1993.

Ratifikationstext

Die vorliegende Vereinbarung ist am 1. September 1993 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Zur Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze vom 3. Dezember 1992 (im folgenden Abkommen genannt) haben der Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und der Minister für innere Angelegenheiten der Republik Slowenien Folgendes vereinbart:

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