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Übereinkommen zwischen Österreich und Norwegen über die gegenseitige Notifizierung der Veränderungen im Stande der geistig Kranken
Kurztitel
Übereinkommen zwischen Österreich und Norwegen über die gegenseitige Notifizierung der Veränderungen im Stande der geistig Kranken
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 382/1924
Typ
K
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
16.09.1924
Index
89/03 Gesundheit
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 13. Oktober 1924, womit das Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Norwegen über die gegenseitige Notifizierung der Veränderungen im Stande der geistig Kranken verlautbart wird.
StF: BGBl. Nr. 382/1924
Sonstige Textteile
Dieses Übereinkommen wird hiemit verlautbart.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierungen der Republik Österreich und des Königreiches Norwegen haben sich gegenseitig mit nachstehender Abmachung einverstanden erklärt:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018
Gesetzesnummer
10010191
Dokumentnummer
NOR11010410
alte Dokumentnummer
N8192410191W
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