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Übereinkommen mit der Türkei über den gegenseitigen periodischen Austausch von Standesurkunden

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.12.1932

§ 0

Übereinkommen mit der Türkei über den gegenseitigen periodischen Austausch von Standesurkunden

Kurztitel

Übereinkommen mit der Türkei über den gegenseitigen periodischen Austausch von Standesurkunden

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 343/1932

Inkrafttretensdatum

16.12.1932

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 6. Dezember 1932, betreffend den Abschluß eines Übereinkommens mit der Türkei über den gegenseitigen periodischen Austausch von Standesurkunden.

StF: BGBl. Nr. 343/1932

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