SFK-VO – Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.1995

SFK-VO § 0

Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau

Kurztitel

Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 277/1995

Inkrafttretensdatum

01.06.1995

Außerkrafttretensdatum

30.09.2002

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die

Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte (SFK-VO)

StF: BGBl. Nr. 277/1995

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 74 und 90 Abs. 1 Z 1 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, wird verordnet:

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)