Für die Slowakische Republik (BGBl. Nr. 1046/1994) und für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde je eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
§ 0
Schubabkommen – Übernahme von Personen an der Grenze
Kurztitel
Schubabkommen – Übernahme von Personen an der Grenze
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 667/1992
Typ
Vertrag – CSFR
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.11.1992
Außerkrafttretensdatum
31.12.1992
Unterzeichnungsdatum
26.08.1991
Index
49/06 Schubverkehr
Beachte
Für die Slowakische Republik (BGBl. Nr. 1046/1994) und für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde je eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK
ÜBER DIE ÜBERNAHME VON PERSONEN AN DER GEMEINSAMEN GRENZE
StF: BGBl. Nr. 667/1992 (NR: GP XVIII RV 451 AB 657 S. 80 . BR: AB 4338 S. 558 .)
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 3 Absatz 2 vierter Satz verfassungsändernd ist, wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 1 wurden am 23. September 1991 bzw. 22. Oktober 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 mit 1. November 1992 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
In der Absicht, die gegenseitige Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern in der gemeinsamen Grenze im Geiste der gutnachbarlichen Beziehungen zu regeln, haben die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik (im weiteren Vertragsparteien genannt) folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2020
Gesetzesnummer
10005824
Dokumentnummer
NOR11005911
alte Dokumentnummer
N4199223477J
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