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Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich - IDAT

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.11.1997

§ 0

Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich - IDAT

Kurztitel

Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich - IDAT

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 203/1997

Inkrafttretensdatum

29.11.1997

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Inkrafttreten des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Österreich zu den am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische Republik, das Königreich Spanien und die Portugiesische Republik sowie die Griechische Republik jeweils mit den Übereinkommen vom 27. November 1990, vom 25. Juni 1991 und vom 6. November 1992 beigetreten sind

StF: BGBl. III Nr. 203/1997

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