SchAVO § 0
Schifffahrtsanlagenverordnung
Kurztitel
Schifffahrtsanlagenverordnung
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
28.08.2008
Außerkrafttretensdatum
30.06.2012
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schifffahrtsanlagen sowie sonstige Anlagen und Arbeiten an Wasserstraßen (Schifffahrtsanlagenverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 298/2008 [CELEX-Nr.: 31996L0082 , 32003L0105 ]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 58 bis 60, 67 und 70 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/2008, und der §§ 32 Abs. 2 und 39 Abs. 3 sowie §§ 60 bis 63 in Verbindung mit 123 Abs. 1 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 13/2007, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Landesverteidigung sowie mit Ausnahme des 4. Teiles im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. TEIL
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Begriffsbestimmungen
§ 3. Reinhaltung der Gewässer
2. TEIL
Ausgestaltung, Betrieb und Benützung von Schifffahrtsanlagen
§ 4. Ausgestaltung von Länden
§ 5. Betrieb und Benützung von Länden
§ 6. Zusätzliche Bestimmungen für Versorgungsländen
§ 7. Zusätzliche Bestimmungen für Länden für gefährliche Güter
§ 8. Häfen
§ 9. Einrichtungen für die Schifffahrttreibenden in Häfen
§ 10. Benützungsbeschränkungen für öffentliche Häfen
§ 11. Zusätzliche Bestimmungen für Häfen für gefährliche Güter
§ 12. Umschlagsanlagen für gefährliche Güter
§ 13. Zusätzliche Bestimmungen für Umschlagsanlagen für flüssige gefährliche Stoffe als Massengut und Versorgungsanlagen
§ 14. Schwimmende Schifffahrtsanlagen
§ 15. Schwimmende Anlagen zur Lagerung gefährlicher Stoffe
§ 16. Schwimmende Anlagen zur Lagerung entzündbarer flüssiger gefährlicher Güter
§ 17. Landungsanlagen für den Fahrgastverkehr
§ 18. Allgemeine Bestimmungen für Fähranlagen
§ 19. Zusätzliche Bestimmungen für Hochseilfähren
§ 20. Roll on/Roll off-Anlagen an Wasserstraßen
§ 21. Schleusen an der Donau
§ 22. Maßgebliche Wasserstände auf Wasserstraßen
§ 23. Zusätzliche Bestimmungen für Schifffahrtsanlagen auf Seen
3. TEIL
Sonstige Anlagen und Arbeiten an Wasserstraßen
§ 24. Sonstige Anlagen – allgemeine Bestimmungen
§ 25. Brücken über Wasserstraßen
§ 26. Überspannungen von Wasserstraßen
§ 27. Maßnahmen für die Radarschifffahrt im Bereich von Brücken über Wasserstraßen
§ 28. Maßnahmen für die Radarschifffahrt im Bereich von Überspannungen von Wasserstraßen
§ 29. Wasserflugplätze auf Wasserstraßen
§ 30. Anlagen, die für den Aufenthalt von Personen bestimmt sind
4. TEIL
Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Arbeitnehmern
§ 31. Allgemeines
§ 32. Sicherung der Arbeitsplätze und der Zugänge
§ 33. Zugänge zu Fahrzeugen
§ 34. Beförderung von Arbeitnehmern mit Fahrzeugen
§ 35. Sicherung der Ladeluken und sonstiger Öffnungen
§ 36. Beleuchtung der Arbeitsplätze an Bord
§ 37. Lukendeckel
§ 38. Hebe- und Fördereinrichtungen und Zubehör
§ 39. Bedienung von Hebe- und Fördereinrichtungen
§ 40. Sicherheitsmaßnahmen beim Umschlag
5. TEIL
Hafenentgelte für öffentliche Häfen
§ 41. Arten der Hafenentgelte
§ 42. Ufergeld
§ 43. Liegegeld
§ 44. Winterstandsgeld
§ 45. Bemessungsgrundlagen
§ 46. Hafenentgelttarif
§ 47. Befreiungen
§ 48. Zahlungspflichtige
§ 49. Entstehen des Entgeltanspruchs
§ 50. Fälligkeit der Hafenentgelte
§ 51. Einsicht in Schiffs- und Ladepapiere
6. TEIL
Hafenentgelte für Privathäfen
§ 52. Arten der Hafenentgelte, Geltungsbereich
§ 53. Hafenentgelttarif
7. TEIL
Verbots- und Beschränkungsbereiche auf Wasserstraßen
§ 54. Verbotsbereiche
§ 55. Beschränkungsbereiche
8. TEIL
Überwachung
§ 56. Überwachung
9. TEIL
Schlussbestimmungen
§ 57. Übergangsbestimmungen
§ 58. Außerkrafttreten bisheriger Rechtsvorschriften
§ 59. Inkrafttreten
Anlagen
Anlage 1 Maßnahmen für die Radarschifffahrt im Bereich von Brücken
Anlage 2 Verbotsbereiche auf der Donau
Anlage 3 Beschränkungsbereiche auf der Donau
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