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Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Kroatien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2009

§ 0

Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Kroatien)

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Kroatien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 67/2009

Inkrafttretensdatum

01.06.2009

Langtitel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen 1) in der Fassung des Zusatzprotokolls 2) zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung

StF: BGBl. III Nr. 67/2009 (NR: GP XXII RV 842 AB 879 S. 110 . BR: AB 7296 S. 722 .)

Sonstige Textteile

_____________________________

1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 41/1969.

2) Kundgemacht in BGBl. Nr. 296/1983.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. März 2009 in Wien ausgetauscht; der Vertrag in der Fassung des Berichtigungsprotokolls vom 9. Mai 2007 ist gemäß der Bestimmung seines Art. XIX Abs. 2 mit 1. Juni 2009 in Kraft getreten.

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