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Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Bosnien-Herzegowina)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2003

§ 0

Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Bosnien-Herzegowina)

Kurztitel

Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 63/2003

Typ

Vertrag – Bosnien-Herzegowina

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2003

Unterzeichnungsdatum

30.10.1995

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bosnien/Herzegowina über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

StF: BGBl. III Nr. 63/2003

Sprachen

Bosnisch, Deutsch

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Art. 12 der Vereinbarung wurden am 19. Februar bzw. 14. März 2003 durchgeführt; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 12 am 1. Mai 2003 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

PRÄAMBEL

Die Regierung der Republik Bosnien/Herzegowina und die Regierung der Republik Österreich, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,

Im BEWUSSTSEIN der Beschlüsse der Zentraleuropäischen Konferenz vom 17. März 1993 in Wien, auch im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,

ENTSCHLOSSEN, zur Verwirklichung dieser Zielsetzung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards – anzuwenden,

IN DEM BESTREBEN, durch dieses Abkommen die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße zwischen ihren beiden Staaten auf diese Weise zu regeln, sowie deren Organisation und Durchführung zu erleichtern, und hierdurch auch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus und der gegenseitigen Völkerverständigung in Europa zu leisten, haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Lärmausstoß

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2019

Gesetzesnummer

20002781

Dokumentnummer

NOR30003028

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Stichworte