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Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (Bund – Länder)
Kurztitel
Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (Bund – Länder)
Kundmachungsorgan
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Außerkrafttretensdatum
31.12.2012
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Langtitel
VEREINBARUNG gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
StF: BGBl. I Nr. 105/2008 (NR: GP XXIII RV 308 AB 345 S. 40 . BR: AB 7827 S. 751 .)
Ratifikationstext
Die Vereinbarung ist gemäß seinem Art. 49 Abs. 1 mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung,
das Land Burgenland, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Kärnten, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Niederösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Salzburg, vertreten durch die Landeshauptfrau,
das Land Steiermark, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Tirol, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Vorarlberg, vertreten durch den Landeshauptmann und
das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann, im Folgenden Vertragsparteien genannt, kommen überein, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
INHALTSVERZEICHNIS
PRÄAMBEL
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Artikel | 1 | Gegenstand und Schwerpunkte |
Artikel | 2 | Geltungsbereich |
2. Abschnitt
Planung, Nahtstellenmanagement, Qualität, Gesundheitstelematik, leistungsorientierte Finanzierungssysteme, sektorenübergreifende Finanzierung des ambulanten Bereichs, Gesundheitsökonomie und Public Health
Artikel | 3 | Integrierte Gesundheitsstrukturplanung |
Artikel | 4 | Österreichischer Strukturplan Gesundheit |
Artikel | 5 | Nahtstellenmanagement im Interesse der Patientinnen und Patienten |
Artikel | 6 | Qualität im österreichischen Gesundheitswesen |
Artikel | 7 | Gesundheitstelematik (e-Health) und elektronische Gesundheitsakte (ELGA) |
Artikel | 8 | Leistungsorientierte Finanzierungssysteme |
Artikel | 9 | Sektorenübergreifende Finanzierung des ambulanten Bereichs |
Artikel | 10 | Gesundheitsökonomie |
Artikel | 11 | Public Health |
3. Abschnitt
Entwicklung von Modellen für bedarfsorientierte Versorgung
Artikel | 12 | Entwicklung von Modellen für bedarfsorientierte Versorgung |
4. Abschnitt
Bundesgesundheitsagentur und Landesgesundheitsfonds
Unterabschnitt A) Bundesgesundheitsagentur
Artikel | 14 | Einrichtung der Bundesgesundheitsagentur |
Artikel | 15 | Aufgaben der Bundesgesundheitsagentur |
Artikel | 16 | Organisation der Bundesgesundheitsagentur |
Artikel | 17 | Mittel der Bundesgesundheitsagentur |
Unterabschnitt B) Landesgesundheitsfonds
Artikel | 18 | Einrichtung der Landesgesundheitsfonds |
Artikel | 19 | Organisation der Landesgesundheitsfonds |
Artikel | 20 | Aufgaben der Gesundheitsplattformen auf Länderebene im Rahmen der Landesgesundheitsfonds |
Artikel | 21 | Mittel der Landesgesundheitsfonds |
Artikel | 22 | Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge |
Artikel | 23 | Kostenbeitrag |
Artikel | 24 | Berechnung von Landesquoten |
5. Abschnitt
Zusammenwirken der Institutionen
Artikel | 25 | Beziehungen der Träger der Sozialversicherung zu den Trägern der Krankenanstalten und zu den Landesgesundheitsfonds |
6. Abschnitt
Transparenz der Voranschläge und der Rechnungsabschlüsse
Artikel | 26 | Transparenz der Voranschläge und der Rechnungsabschlüsse |
7. Abschnitt
Leistungsorientierte Finanzierung im Gesundheitswesen
Artikel | 27 | Durchführung der leistungsorientierten Finanzierung |
Artikel | 28 | Krankenanstaltenspezifische Berechnung der LKF-Punkte |
8. Abschnitt
Inländische Gastpatientinnen und Gastpatienten
Artikel | 29 | Ausgleich für inländische Gastpatientinnen und Gastpatienten |
9. Abschnitt
Weitere Finanzierungsmaßnahmen
Artikel | 30 | Mittel für Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) und Finanzierung von Projekten und Planungen |
Artikel | 31 | Kooperationsbereich (Reformpool) |
Artikel | 32 | Förderung des Transplantationswesens |
Artikel | 33 | Finanzierung überregional bedeutsamer Vorsorgeprogramme und Behandlungsmaßnahmen |
Artikel | 34 | Evaluierung von Vorsorgemaßnahmen |
10. Abschnitt
Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung bzw. Steuerung
Artikel | 35 | Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung bzw. Steuerung |
11. Abschnitt
Evaluierung von allen gesetzten Maßnahmen
Artikel | 36 | Evaluierung |
12. Abschnitt
Dokumentation
Artikel | 37 | Sicherstellung und Weiterentwicklung der Dokumentation |
Artikel | 38 | Erfassung weiterer Daten |
Artikel | 39 | Erhebungen und Einschaurechte |
13. Abschnitt
Sanktionen
Artikel | 40 | Sanktionen intramuraler Bereich |
Artikel | 41 | Sanktionen extramuraler Bereich |
14. Abschnitt
Sonstige Bestimmungen
Artikel | 42 | Schutzklausel für Bund und Träger der Sozialversicherung |
Artikel | 43 | Schutzklausel für Städte und Gemeinden |
Artikel | 44 | Zuständigkeit für ärztliche Ausbildungsstätten und –stellen |
Artikel | 45 | Ausländische Anspruchsberechtigte, Anstaltspflege im Ausland aus medizinischen Gründen |
Artikel | 46 | Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (Zams) |
Artikel | 47 | Schiedskommission |
15. Abschnitt
Rechtliche Umsetzung der Vereinbarung
Artikel | 48 | Rechtliche Umsetzung |
16. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Artikel | 49 | Inkrafttreten |
Artikel | 50 | Durchführung der Vereinbarung |
Artikel | 51 | Geltungsdauer, Kündigung |
Artikel | 52 | Mitteilungen |
Artikel | 53 | Urschrift |
PRÄAMBEL
Die Vertragsparteien bekennen sich zu einer umfassenden medizinischen Versorgung für alle Menschen unabhängig vom Alter und Einkommen. Dabei gelten die Grundsätze der solidarischen Finanzierung, eines gleichen und niederschwelligen Zugangs zu Leistungen, sowie hoher Qualität und Effizienz bei der Leistungserbringung. Weiters verbinden die Vertragsparteien mit der Vereinbarung die Zielsetzung, ausgehend vom Bedarf der Patientinnen und Patienten Gesundheitsprozesse so zu gestalten, dass Vorsorge, Diagnose, Behandlung, Rehabilitation und Pflege in einer zweckmäßigen Abfolge und von der richtigen Stelle, in angemessener Zeit, mit gesicherter Qualität und mit bestmöglichem Ergebnis erbracht werden. Die Vertragsparteien kommen weiters überein, sich an den zentralen Public-Health-Grundsätzen zu orientieren.
Mit der gegenständlichen Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG erfolgt die Fortschreibung und Intensivierung der bereits in der vergangenen Vereinbarungsperiode vereinbarten und begonnenen Maßnahmen einer gemeinsamen Steuerung und Planung. Planungsziele und Grundsätze werden dabei grundsätzlich in einem Österreichischen Strukturplan Gesundheit gemeinsam festgelegt und die Planung erfolgt in den Regionalen Strukturplänen auf Landesebene. Die Vertragsparteien kommen daher überein, dass unter Einbeziehung der intra- und extramuralen Bereiche insbesondere die notwendigen Schritte gesetzt werden, um
- – eine gemeinsame integrierte und sektorenübergreifende Planung und Steuerung im Gesundheitswesen sicherzustellen,
- – den Grad der Verbindlichkeit in der Gesundheitsplanung auf Länderebene durch wechselseitige Abstimmung der intra- und extramuralen Versorgungsplanung zu erhöhen und
- – eine sektorenübergreifende Finanzierung aufzubauen.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2025
Gesetzesnummer
20005894
Dokumentnummer
NOR30006564
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