Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
NLV 2020 § 0
Niederlassungsverordnung 2020
Kurztitel
Niederlassungsverordnung 2020
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
04.12.2020
Außerkrafttretensdatum
31.12.2020
Abkürzung
NLV 2020
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2020 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2020 – NLV 2020)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 13 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
28.03.2022
Gesetzesnummer
20011380
Dokumentnummer
NOR40228152
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