§ 0
Name, Abkürzung und Emblem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Kurztitel
Name, Abkürzung und Emblem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
13.03.2009
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
StF: BGBl. II Nr. 67/2009
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
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