Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Limit-Verordnung 2019/20
Kurztitel
Limit-Verordnung 2019/20
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
20.06.2019
Außerkrafttretensdatum
31.08.2020
Index
61/01 Familienlastenausgleich
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend über die Höchstbeträge pro Schüler/in und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2019/20 (Limit-Verordnung 2019/20 )
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 31a Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376, in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2019, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
20010684
Dokumentnummer
NOR40215381
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