Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).
Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift „Artikel I Anpassung in der Kriegsopferversorgung“ und dem § 1.
§ 0
Kriegsopferversorgung - Rentenanpassung für 2000
Kurztitel
Kriegsopferversorgung - Rentenanpassung für 2000
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 23/2000
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.2000
Außerkrafttretensdatum
31.12.2000
Index
67 Versorgungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2000
StF: BGBl. II Nr. 23/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 63 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/1999, wird verordnet:
Anmerkung
Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift „Artikel
I Anpassung in der Kriegsopferversorgung“ und dem § 1.
Schlagworte
BGBl. Nr. 152/1957
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
20000283
Dokumentnummer
NOR30000315
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