§ 0
Inter-Amerikanische Entwicklungsbank
Kurztitel
Inter-Amerikanische Entwicklungsbank
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 174/1977
Inkrafttretensdatum
10.01.1977
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Langtitel
Übereinkommen zur Errichtung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank samt Anlagen und Allgemeine Vorschriften für die Aufnahme nichtregionaler Staaten als Mitglieder der Bank samt Anlage
(Übersetzung) ÜBEREINKOMMEN ZUR ERRICHTUNG DER INTER-AMERIKANISCHEN ENTWICKLUNGSBANK
StF: BGBl. Nr. 174/1977
Änderung
idF:
BGBl. Nr. 352/1977
BGBl. Nr. 87/1978
BGBl. Nr. 85/1988
BGBl. Nr. 78/1996
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen
Art. II Abschnitt 1 Buchstabe (b) 2. Absatz, Art. II Abschnitt 2 Buchstabe (e), Art. II A Abschnitt 1 Buchstabe (c), Art. II A Abschnitt 2 Buchstabe (d) 2. Satz, Art. VIII Abschnitt 3 Buchstabe (b) (ii) 2. Satz, Art. IX Abschnitt 2, Art. XII Buchstaben (a) (i) und (b), Art. XIII Abschnitt 1
sowie Abschnitt 9 der Allgemeinen Vorschriften für die Aufnahme
nichtregionaler Staaten als Mitglieder der Bank
und
Punkt IV der Vorschriften für die Wahl der Exekutivdirektoren verfassungsändernd sind, samt allen Anlagen wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. Jänner 1977 hinterlegt, bis zu welchem Zeitpunkt auch den Bestimmungen des Abschnittes 10 der Allgemeinen Vorschriften für die Aufnahme nichtregionaler Staaten als Mitglieder der Bank entsprochen war. Das Vertragswerk ist gemäß Artikel XV Abschnitt 2 Buchstabe b des Übereinkommens und Abschnitt 10 der Allgemeinen Vorschriften für Österreich am 10. Jänner 1977 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Staaten, in deren Namen dieses Übereinkommen unterzeichnet wird, vereinbaren, die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank zu gründen, die nach Maßgabe folgender Bestimmungen tätig wird:
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