Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).
Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift "Artikel IV Anpassung in der Impfschadenentschädigung" und dem Text der Verordnung.
§ 0
Impfschadengesetz - Anpassungsfaktor für 2000
Kurztitel
Impfschadengesetz - Anpassungsfaktor für 2000
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 23/2000
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.2000
Außerkrafttretensdatum
31.12.2000
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2000
StF: BGBl. II Nr. 23/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Impfschadengesetzes, BGBl. Nr. 371/1973, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/1999, wird verordnet:
Anmerkung
Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift "Artikel IV Anpassung in der Impfschadenentschädigung" und dem Text der Verordnung.
Zuletzt aktualisiert am
20.01.2025
Gesetzesnummer
20000305
Dokumentnummer
NOR30000337
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)