Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2017

Alte FassungIn Kraft seit 22.12.2016

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 0

Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2017

Kurztitel

Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2017

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 411/2016

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.12.2016

Außerkrafttretensdatum

31.12.2017

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2017

StF: BGBl. II Nr. 411/2016

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20009748

Dokumentnummer

NOR40188887

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