Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2017
Kurztitel
Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2017
Kundmachungsorgan
Typ
K
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
22.12.2016
Außerkrafttretensdatum
31.12.2017
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2017
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
20009748
Dokumentnummer
NOR40188887
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