§ 0
Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2016
Kurztitel
Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2016
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
17.12.2015
Außerkrafttretensdatum
31.12.2016
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2016
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