§ 0
Höhe bestimmter veränderlicher Werte nach dem Pensionsgesetz 1965 für das Kalenderjahr 2016
Kurztitel
Höhe bestimmter veränderlicher Werte nach dem Pensionsgesetz 1965 für das Kalenderjahr 2016
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
22.12.2015
Außerkrafttretensdatum
31.12.2016
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Höhe bestimmter veränderlicher Werte nach dem Pensionsgesetz 1965 für das Kalenderjahr 2016
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 108 Abs. 2 des Pensionsgesetzes 1965, BGBl. I Nr. 340 (PG 1965), wird kundgemacht:
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