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Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Armenien)
Kurztitel
Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Armenien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Armenien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
04.10.2009
Unterzeichnungsdatum
29.06.2009
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
Sprachen
Armenisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 11 mit 4. Oktober 2009 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
PRÄAMBEL
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Armenien, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
in dem Bestreben, den Erfordernissen des Außenhandels insbesondere zwischen den beiden Staaten geeignet Rechnung zu tragen,
in dem Bestreben, den Güterverkehr zwischen den beiden Staaten nach dem Stand von Wissenschaft und Technik insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Umweltverhältnisse in der Republik Österreich und der Republik Armenien durch Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes der eingesetzten Beförderungsmittel zu gestalten,
in dem Bestreben, den kombinierten Güterverkehr breiter einzusetzen und eine verstärkte Verlagerung des Transportes bestimmter, insbesondere gefährlicher Güter von der Straße auf die Schiene zu begünstigen,
haben vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2019
Gesetzesnummer
20006585
Dokumentnummer
NOR40112661
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