Grenzabfertigung, Grenzabfertigungsstellen (Italien)

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1976

§ 0

Grenzabfertigung, Grenzabfertigungsstellen (Italien)

Kurztitel

Grenzabfertigung, Grenzabfertigungsstellen (Italien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 472/1976

Inkrafttretensdatum

01.10.1976

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Italienischen

Republik über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und

die Grenzabfertigung während der Fahrt

StF: BGBl. Nr. 472/1976

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 2 Absatz 2, 3 und 4, Artikel 3 Absatz 2 und 3, Artikel 4 Absatz 1,

Artikel 6 Absatz 1, 2 und 3 sowie Artikel 7 Absatz 5 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Juli 1976 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28 Absatz 2 am 1. Oktober 1976 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Italienische Republik haben, von dem Wunsche geleitet, den Grenzübertritt zwischen den beiden Staaten zu regeln und zu erleichtern, folgendes vereinbart:

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