GGBV § 0
Gefahrgutbeförderungsverordnung
Kurztitel
Gefahrgutbeförderungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 303/1999
Inkrafttretensdatum
01.09.1999
Außerkrafttretensdatum
30.09.2005
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsverordnung - GGBV)
StF: BGBl. II Nr. 303/1999
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2, 11 und 14 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 145/1998, in der Fassung BGBl. I Nr. 108/1999 wird verordnet:
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt
Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten
§ 1 Sachgebiete, Organisation
§ 2 Anerkennung der Schulungsveranstalter
§ 3 Qualifikationen des Veranstalters
§ 4 Dauer der Schulungen
§ 5 Qualifikationen des Lehrpersonals
§ 6 Lehrmittel
§ 7 Teilnehmerzahl
§ 8 Sprache
§ 9 Durchführung der Schulungen, Kontrollen
§ 10 Erteilung oder Verlängerung des Nachweises über die
Gefahrgutbeauftragtenschulung
§ 11 Prüfungen nach der Erstschulung
§ 12 Durchführung der Prüfung
§ 13 Prüfungen nach der Fortbildungsschulung
§ 14 Unterstützungsmaßnahmen der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen
2. Abschnitt
Schulung der Gefahrgutlenker
§ 15 Anerkennung der Lehrgänge
§ 16 Qualifikationen des Veranstalters
§ 17 Dauer der Lehrgänge
§ 18 Qualifikationen des Lehrpersonals
§ 19 Lehrmittel
§ 20 Teilnehmerzahl
§ 21 Sprache
§ 22 Durchführung der Lehrgänge, Kontrollen
§ 23 Erteilung oder Verlängerung der Bescheinigung über die
Gefahrgutlenkerschulung
§ 24 Unterstützungsmaßnahmen der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen
3. Abschnitt
Schulung anderer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligter
Personen
§ 25 Beförderung auf der Straße
4. Abschnitt
Sonstige Bestimmungen
§ 26 Notifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 98/34/EG
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