§ 0
Frauenförderungsplan des Rechnungshofs 2014/2015
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofs 2014/2015
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
26.11.2014
Außerkrafttretensdatum
22.12.2016
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 427/2016).
Langtitel
Kundmachung des Präsidenten des Rechnungshofs betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofs 2014/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Inhaltsverzeichnis
Frauenförderungsplan des Rechnungshofs | |
Präambel | |
1. Abschnitt | |
§ 1. | Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs– und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof |
§ 2. | Darstellung der Frauenquote |
§ 3. | Verwendung im Prüfungsdienst |
§ 4. | Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils |
§ 5. | Aus– und Weiterbildung |
§ 6. | Bewerbungen |
§ 7. | Arbeitszeitregelung |
§ 8. | Unterrepräsentation |
§ 9. | Kommissionen und Arbeitsgruppen |
2. Abschnitt | |
§ 10. | |
3. Abschnitt | |
§ 11. | Fluktuation und Prognose |
§ 12. | Zielvorgaben des Rechnungshofs zur Erhöhung des Frauenanteils in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2015 gemäß § 11a Abs. 3 B–GlBG |
4. Abschnitt | |
§ 13. | Organisation |
§ 14. | Aufnahme und beruflicher Aufstieg |
§ 15. | Aus– und Fortbildung |
§ 16. | Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete |
§ 17. | Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten |
Frauenförderungsplan des Rechnungshofs
Gemäß § 11a Abs. 1 des Bundes–Gleichbehandlungsgesetzes (B–GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 210/2013 wird verlautbart:
Präambel
Der Rechnungshof bekennt sich zum Grundsatz der Gleichwertigkeit und Gleichstellung der Geschlechter, zu den Anliegen der Frauenförderung und zur Schaffung von positiven und Karriere fördernden Bedingungen für Frauen und sorgt für die Chancengleichheit der Geschlechter. An der Zielerreichung der Gleichstellung der Geschlechter haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofs gemeinsam mitzuwirken.
Maßnahmen zur Frauenförderung finden im Rechnungshof in der Personalplanung und in der Organisationsentwicklung ihren adäquaten Niederschlag. Der Rechnungshof strebt eine Ausgewogenheit der Geschlechterverteilung, insbesondere in den Leitungsfunktionen, an. Jeder Form von diskriminierendem Vorgehen oder Verhalten gegenüber Frauen ist entgegenzutreten. Diese Maßnahmen sind insbesondere von allen Personen in leiten- den Funktionen im Rechnungshof mit zu tragen.
Die in § 11 Abs. 2 B–GlBG geregelte Frauenquote wurde mit BGBl. I Nr. 153/2009 von 40 % auf 45 % erhöht. Mit BGBl. I Nr. 140/2011 erfuhr die Frauenquote eine weitere Erhöhung auf 50 %, die aufgrund ihres Inkrafttretens ab 1. Jänner 2012 dem Frauenförderungsplan 2014/2015 zugrunde liegt.
Der Rechnungshof weist im Jahr 2013 bei 306 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt eine Frauenquote von 45,1 % auf. Im Prüfpersonal, das sich aus Personen in der Verwendungsgruppe A1 und A2 zusammensetzt, ist der %–Anteil der Frauen seit dem Frauenförderungsplan 1994/1995 auf mehr als das Dreifache angestiegen (von 11,5 % auf 37,0 %).
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