Frauenförderungsplan BKA 2023

Alte FassungIn Kraft seit 30.12.2023

§ 0

Frauenförderungsplan BKA 2023

Kurztitel

Frauenförderungsplan BKA 2023

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 437/2023 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 60/2026

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

30.12.2023

Außerkrafttretensdatum

18.03.2026

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Langtitel

Verordnung des Bundeskanzlers betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt (Frauenförderungsplan BKA 2023)

StF: BGBl. II Nr. 437/2023

Änderung

BGBl. II Nr. 60/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBI. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 205/2022, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

§ 1.

Ziele

§ 2.

Maßnahmen zur Zielerreichung

§ 3.

Bevorzugte Aufnahme

§ 4.

Bevorzugte Ernennung/Bestellung

§ 5.

Ausschreibung

§ 6.

Auswahlkriterien

§ 7.

Auswahlverfahren

§ 8.

Maßnahmen zum Schutz der Würde im Arbeitsumfeld

§ 9.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 10.

Informationsarbeit

§ 11.

Reformmaßnahmen/Zukunftsprogramme

§ 12.

Ressourcen zur Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten

§ 13.

Informationsrechte

2. Hauptstück
Besondere Fördermaßnahmen

1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung

§ 14.

Anhebung des Frauenanteils durch Maßnahmen der Aus- und Fortbildung

§ 15.

Vortragende und Unterrichtsmaterialien

2. Förderung des beruflichen Aufstiegs

§ 16.

Laufbahn- und Karriereplanung

§ 17.

Besetzung von Leitungsfunktionen

§ 18.

Verbesserung der internen Information

3. Förderung des Wiedereinstiegs

§ 19.

Information

§ 20.

Gleitender Wiedereinstieg

4. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

§ 21.

Betreuungspflichten, flexible Arbeitszeitformen und/oder Teilzeitbeschäftigung

§ 22.

Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung

5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten

§ 23.

Förderung der Mitarbeit von Frauen

§ 24.

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Anlage 1

Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten (Anm.: Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten gemäß § 26B-GlBG)

Anlage 2

Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils (Anm.: Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils bis 31. Dezember 2025 (gemäß § 11a B-GlBG))

  

Schlagworte

Ausbildung, Laufbahnplanung

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2026

Gesetzesnummer

20012496

Dokumentnummer

NOR40259408

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)