§ 0
Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft
Kurztitel
Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 56/2003
Inkrafttretensdatum
01.04.2003
Beachte
Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Abkommens samt Anhang, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft *) veröffentlicht ist, in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Langtitel
Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zu dem am 23. Juni 2000 in Cotonou, Benin, unterzeichneten Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der Vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet
StF: BGBl. III Nr. 56/2003 (NR: GP XXI RV 1029 VV S. 103. BR: AB 6654 S. 688.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.
- 2. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Abkommens samt Anhang, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft *) veröffentlicht ist, in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. Juli 2002 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 35 Absatz 2 mit 1. April 2003 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
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*) Kundgemacht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 317 vom 15. Dezember 2000, S 355.
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