Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Wattens auf der A12 Inntalautobahn

Alte FassungIn Kraft seit 16.7.2019

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 0

Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Wattens auf der A12 Inntalautobahn

Kurztitel

Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Wattens auf der A12 Inntalautobahn

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 214/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

16.07.2019

Außerkrafttretensdatum

14.01.2020

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der auf der A12 Inntalautobahn im Bereich Anschlussstelle Wattens auf den Abfahrtsrampen ein Fahrverbot verordnet wird

StF: BGBl. II Nr. 214/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 43 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2019, wird verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2023

Gesetzesnummer

20010719

Dokumentnummer

NOR40216291

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