Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf der A13 Brennerautobahn
Kurztitel
Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf der A13 Brennerautobahn
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
16.07.2019
Außerkrafttretensdatum
14.01.2020
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der auf der A13 Brennerautobahn im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf den Abfahrtsrampen ein Fahrverbot verordnet wird
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 43 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2019, wird verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
20010718
Dokumentnummer
NOR40216288
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