Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf der A13 Brennerautobahn

Alte FassungIn Kraft seit 16.7.2019

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 0

Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf der A13 Brennerautobahn

Kurztitel

Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf der A13 Brennerautobahn

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 213/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

16.07.2019

Außerkrafttretensdatum

14.01.2020

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der auf der A13 Brennerautobahn im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf den Abfahrtsrampen ein Fahrverbot verordnet wird

StF: BGBl. II Nr. 213/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 43 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2019, wird verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20010718

Dokumentnummer

NOR40216288

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