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Europäische Weltraumforschungsorganisation (ESRO) – Spacelab-Programm
Kurztitel
Europäische Weltraumforschungsorganisation (ESRO) – Spacelab-Programm
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 242/1976
Inkrafttretensdatum
21.10.1975
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Langtitel
Vereinbarung zwischen bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen
Weltraumforschungsorganisation und der Europäischen
Weltraumforschungsorganisation über die Durchführung eines
Spacelab-Programms samt Anlagen A und B
VEREINBARUNG ZWISCHEN BESTIMMTEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN
WELTRAUMFORSCHUNGSORGANISATION UND DER EUROPÄISCHEN
WELTRAUMFORSCHUNGSORGANISATION ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG EINES
SPACELAB-PROGRAMMS
StF: BGBl. Nr. 242/1976
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Art. 19 Abs. 2 verfassungsändernd ist, samt Anlage A, deren Punkt 4, und Anlage B, deren Punkt 5 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 21. Oktober 1975 hinterlegt; die Vereinbarung ist völkerrechtlich für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
PRÄAMBEL
Die diese Vereinbarung unterzeichnenden Regierungen (im folgenden „die Teilnehmer" genannt), die gleichzeitig Regierungen von Vertragsstaaten des am 14. Juni 1972 zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumforschungsorganisation (im folgenden „das Übereinkommen" genannt) sind,
und
die Europäische Weltraumforschungsorganisation (im folgenden „die Organisation" genannt),
ANGESICHTS des Angebots der Behörden der Vereinigten Staaten an Europa, sich am Apollo-Nachfolgeprogramm zu beteiligen, indem es ein oder mehrere Forschungs- und Anwendungsmodule entwickelt und das Raumtransporter/Orbitalsystem benutzt,
EINGEDENK der Entschließung Nr. 3 der Europäischen Weltraumkonferenz vom 24. Juli 1970 über die Beteiligung am Apollo-Nachfolgeprogramm sowie der von der Europäischen Weltraumkonferenz am 20. Dezember 1972 auf ihrer Tagung in Brüssel erzielten Vereinbarung über die Durchführung des Spacelab-Programms, von der die Behörden der Vereinigten Staaten in Kenntnis gesetzt worden sind und derzufolge dieses Programm zunächst von der Organisation durchgeführt und später von der zukünftigen Europäischen Weltraumbehörde fortgesetzt werden soll,
IM HINBLICK AUF den Nutzen, den ein aktiver Beitrag Europas zur Verwirklichung des zur Zeit bedeutendsten Weltraumprogramms für die internationale Zusammenarbeit darstellt, und den Nutzen, der Europa aus der sich durch die Teilnahme an diesem Programm ergebenden Weiterentwicklung seiner Weltraumtechnologie erwachsen wird,
UNTER HINWEIS AUF die bereits vom Rat der Organisation auf der 50. Tagung gegebene Ermächtigung (ESRO/C/MIN/50), aufgrund deren der Generaldirektor die Projektdefinitionsphase des Spacelab-Programms eingeleitet hat,
ANGESICHTS des Entwurfs eines Verständigungsmemorandums (ESRO/C(73)2, rev. 1, Anlage III) zwischen der Organisation und der „National Aeronautics and Space Administration" (NASA) der Regierung der Vereinigten Staaten (im folgenden „das Verständigungsmemorandum" genannt),
EINGEDENK der vom Rat der Organisation auf der 53. Tagung angenommenen Entschließung über die Zustimmung zur Durchführung des Spacelab-Programms im Rahmen der Organisation (ESRO/C/LIII/Res. 1 (Final)),
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
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