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Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Marokko
Kurztitel
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Marokko
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 43/2000
Inkrafttretensdatum
01.03.2000
Beachte
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundgemacht worden, dass es beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsicht aufgelegt worden ist. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.
Langtitel
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits
StF: BGBl. III Nr. 43/2000 (NR: GP XX RV 613 AB 796 S. 83 . BR: AB 5528 S. 629 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages dadurch zu erfolgen, dass er samt Anhängen und Protokollen in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.
Ratifikationstext
Die Notifikation gemäß Art. 96 des Abkommens wurde am 2. September 1997 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 96 mit 1. März 2000 in Kraft getreten.
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