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Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Marokko

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2000

§ 0

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Marokko

Kurztitel

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Marokko

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 43/2000

Inkrafttretensdatum

01.03.2000

Beachte

Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundgemacht worden, dass es beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsicht aufgelegt worden ist. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.

Langtitel

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits

StF: BGBl. III Nr. 43/2000 (NR: GP XX RV 613 AB 796 S. 83 . BR: AB 5528 S. 629 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages dadurch zu erfolgen, dass er samt Anhängen und Protokollen in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Ratifikationstext

Die Notifikation gemäß Art. 96 des Abkommens wurde am 2. September 1997 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 96 mit 1. März 2000 in Kraft getreten.

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