1. Erfassungsstichtag: 1.1.1991 2. Die Vorbehalte Österreichs sind mit Ablauf des 6.10.1987 unwirksam geworden (Art. 167 Abs. 3).
EPÜ § 0
Europäisches Patentübereinkommen
Kurztitel
Europäisches Patentübereinkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 350/1979
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.05.1979
Außerkrafttretensdatum
12.12.2007
Abkürzung
EPÜ
Unterzeichnungsdatum
05.10.1973
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Langtitel
Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches
Patentübereinkommen)
StF: BGBl. Nr. 350/1979
Änderung
BGBl. Nr. 351/1979
BGBl. Nr. 591/1995 (Ä1) (NR: GP XVIII RV 975 AB 1085 S. 123 . BR: AB 4551 S. 571 .)
BGBl. III Nr. 35/1997
BGBl. III Nr. 36/1997
BGBl. III Nr. 103/1997
BGBl. III Nr. 63/1999
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch
Vertragsparteien
*Belgien 350/1979, III 56/1997 Ä1 *Bulgarien III 242/2002, III243/2002 Ä1 *Dänemark 37/1990, 591/1995 Ä1 *Deutschland 591/1995 Ä1 *Deutschland/BRD 350/1979 *Estland III 242/2002, III 243/2002 Ä1 *Finnland III 56/1997 Ä1, III 62/1998 *Frankreich 350/1979, 591/1995Ä1 *Griechenland 583/1986, 591/1995 Ä1 *Großbritannien 350/1979,591/1995 Ä1 *Irland 484/1994, 457/1995 (DFB), III 105/1997 Ä1 *Italien 350/1979, 591/1995 Ä1 *Liechtenstein 37/1990, III 56/1997 Ä1 *Luxemburg 350/1979, III 105/1997 Ä1 *Monaco 663/1991, III 56/1997 Ä1 *Niederlande 350/1979, 591/1995 Ä1 *Portugal 663/1991, III 56/1997 Ä1 *Rumänien III 31/2003 *Schweden 350/1979, 591/1995 Ä1 *Schweiz 350/1979, 591/1995 Ä1 *Slowakei III 242/2002, III 243/2002 Ä1 *Slowenien III 22/2003, III 23/2003 Ä1 *Spanien 583/1986, III105/1997 Ä1 *Türkei III 5/2002, III 6/2002 Ä1 *Ungarn III 31/2003 *Zypern III 62/1998 *Tschechien III 242/2002, III 243/2002 Ä1
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluß des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen), dessen
- Art. 2 Abs. 2, Art. 4 Abs. 3, Art. 9 Abs. 2 und 4, Art. 16 bis 22, Art. 33, Art. 134 Abs. 8 und Art. 172 Abs. 4
- verfassungsändernd sind, samt Ausführungsordnung,
- Anerkennungsprotokoll, Protokoll über Vorrechte und Immunitäten,
- Zentralisierungsprotokoll, dessen
- Abschnitt IV Nr. 1 lit. a und c sowie
- Abschnitt IV Nr. 2 lit. a und b verfassungsändernd sind, und Protokoll über die Auslegung des Artikels 69 des Übereinkommens und Vorbehalten Österreichs wird verfassungsmäßig genehmigt.
- 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat der Bundeskanzler unter Mitwirkung des Österreichischen Patentamtes die Ausführungsordnung nach Art. 33 Abs. 1 lit. b des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) dadurch kundzumachen, daß sie in deutscher, englischer und französischer Sprache beim Österreichischen Patentamt zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. Feber 1979 hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 169 Abs. 2 am 1. Mai 1979 für Österreich in Kraft getreten.
Vor Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Österreichs haben folgende Staaten ihre Ratifikationsurkunde zum genannten Übereinkommen hinterlegt:
Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich (einschließlich der Überseedepartements und -territorien), Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz und Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Vorbehalte der Republik Österreich zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer PRÄAMBEL Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
- 1. Gemäß Artikel 167 Absatz 2 lit. a:
Europäische Patente können für das Gebiet der Republik Österreich übereinstimmend mit den für nationale Patente geltenden Vorschriften für nichtig erklärt werden, soweit sie Schutz für chemische Erzeugnisse als solche oder für Nahrungs- oder Arzneimittel als solche gewähren.
- 2. Gemäß Artikel 167 Absatz 2 lit. d:
Das Anerkennungsprotokoll ist für die Republik Österreich nicht verbindlich.
Präambel/Promulgationsklausel
Gliederung
ERSTER TEIL
ALLGEMEINE UND INSTITUTIONELLE VORSCHRIFTEN
Europäisches Recht für die Erteilung von Patenten
Europäisches Patent
Territoriale Wirkung
Europäische Patentorganisation
Kapitel II
Die Europäische Patentorganisation
Rechtsstellung
Sitz
Dienststellen des Europäischen Patentamts
Vorrechte und Immunitäten
Haftung
Kapitel III
Das Europäische Patentamt
Leitung
Ernennung hoher Beamter
Amtspflichten
Streitsachen zwischen der Organisation und den Bediensteten des Europäischen Patentamts
Sprachen des Europäischen Patentamts
Organe im Verfahren
Eingangsstelle
Recherchenabteilungen
Prüfungsabteilungen
Einspruchsabteilungen
Rechtsabteilung
Beschwerdekammern
Große Beschwerdekammer
Unabhängigkeit der Mitglieder der Kammern
Ausschließung und Ablehnung
Technische Gutachten
Kapitel IV
Der Verwaltungsrat
Zusammensetzung
Vorsitz
Präsidium
Tagungen
Teilnahme von Beobachtern
Sprachen des Verwaltungsrats
Personal, Räumlichkeiten und Ausstattung
Befugnisse des Verwaltungsrats in bestimmten Fällen
Stimmrecht
Abstimmungen
Stimmenwägung
Kapitel V
Finanzvorschriften
Deckung der Ausgaben
Eigene Mittel der Organisation
Zahlungen der Vertragsstaaten auf Grund der für die Aufrechterhaltung
der europäischen Patente erhobenen Gebühren
Bemessung der Gebühren und Anteile - besondere Finanzbeiträge
Vorschüsse
Haushaltsplan
Bewilligung der Ausgaben
Mittel für unvorhergesehene Ausgaben
Haushaltsjahr
Entwurf und Feststellung des Haushaltsplans
Vorläufige Haushaltsführung
Ausführung des Haushaltsplans
Rechnungsprüfung
Finanzordnung
Gebührenordnung
ZWEITER TEIL
MATERIELLES PATENTRECHT
Kapitel I
Patentierbarkeit
Patentfähige Erfindungen
Ausnahmen von der Patentierbarkeit
Neuheit
Unschädliche Offenbarungen
Erfinderische Tätigkeit
Gewerbliche Anwendbarkeit
Kapitel II
Zur Einreichung und Erlangung des europäischen
Patents berechtigte Personen - Erfindernennung
Recht zur Anmeldung europäischer Patente
Mehrere Anmelder
Recht auf das europäische Patent
Anmeldung europäischer Patente durch Nichtberechtigte
Anspruch auf Erfindernennung
Kapitel III
Wirkungen des europäischen Patents und
der europäischen Patentanmeldung
Laufzeit des europäischen Patents
Rechte aus dem europäischen Patent
Übersetzung der europäischen Patentschrift
Wirkung der europäischen Patentanmeldung als nationale Hinterlegung
Rechte aus der europäischen Patentanmeldung nach Veröffentlichung
Wirkung des Widerrufs des europäischen Patents
Schutzbereich
Verbindliche Fassung einer europäischen Patentanmeldung oder eines
europäischen Patents
Kapitel IV
Die europäische Patentanmeldung als
Gegenstand des Vermögens
Übertragung und Bestellung von Rechten
Rechtsgeschäftliche Übertragung
Vertragliche Lizenzen
Anwendbares Recht
DRITTER TEIL
DIE EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG
Kapitel I
Einreichung und Erfordernisse der
europäischen Patentanmeldung
Einreichung der europäischen Patentanmeldung
Europäische Teilanmeldung
Übermittlung europäischer Patentanmeldungen
Erfordernisse der europäischen Patentanmeldung
Benennung von Vertragsstaaten
Anmeldetag
Erfindernennung
Einheitlichkeit der Erfindung
Offenbarung der Erfindung
Patentansprüche
Zusammenfassung
Jahresgebühren für die europäische Patentanmeldung
Kapitel II
Priorität
Prioritätsrecht
Inanspruchnahme der Priorität
Wirkung des Prioritätsrechts
VIERTER TEIL
ERTEILUNGSVERFAHREN
Eingangsprüfung
Formalprüfung
Erstellung des europäischen Recherchenberichts
Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung
Prüfungsantrag
Verlängerung der Frist zur Stellung des Prüfungsantrags
Prüfung der europäischen Patentanmeldung
Zurückweisung oder Erteilung
Veröffentlichung der europäischen Patentschrift
FÜNFTER TEIL
EINSPRUCHSVERFAHREN
Einspruch
Einspruchsgründe
Prüfung des Einspruchs
Widerruf oder Aufrechterhaltung des europäischen Patents
Veröffentlichung einer neuen europäischen Patentschrift
Kosten
Beitritt des vermeintlichen Patentverletzers
SECHSTER TEIL
BESCHWERDEVERFAHREN
Beschwerdefähige Entscheidungen
Beschwerdeberechtigte und Verfahrensbeteiligte
Frist und Form
Abhilfe
Prüfung der Beschwerde
Entscheidung über die Beschwerde
Entscheidung oder Stellungnahme der Großen Beschwerdekammer
SIEBENTER TEIL
GEMEINSAME VORSCHRIFTEN
Kapitel I
Allgemeine Vorschriften für das Verfahren
Rechtliches Gehör
Ermittlung von Amts wegen
Einwendungen Dritter
Mündliche Verhandlung
Beweisaufnahme
Einheit der europäischen Patentanmeldung oder des europäischen
Patents
Zustellung
Fristen
Weiterbehandlung der europäischen Patentanmeldung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Änderungen
Angaben über nationale Patentanmeldungen
Heranziehung allgemeiner Grundsätze
Beendigung von Zahlungsverpflichtungen
Kapitel II
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden
Europäisches Patentregister
Akteneinsicht
Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen
Gegenseitige Unterrichtung
Amts- und Rechtshilfe
Austausch von Veröffentlichungen
Kapitel III
Vertretung
Allgemeine Grundsätze der Vertretung
Zugelassene Vertreter
ACHTER TEIL
AUSWIRKUNGEN AUF DAS NATIONALE RECHT
Kapitel I
Umwandlung in eine nationale Patentanmeldung
Umwandlungsantrag
Einreichung und Übermittlung des Antrags
Formvorschriften für die Umwandlung
Kapitel II
Nichtigkeit und ältere Rechte
Nichtigkeitsgründe
Ältere Rechte und Rechte mit gleichem Anmelde- oder Prioritätstag
Kapitel III
Sonstige Auswirkungen
Nationale Gebrauchsmuster und Gebrauchszertifikate
Jahresgebühren für das europäische Patent
NEUNTER TEIL
BESONDERE ÜBEREINKOMMEN
Einheitliche Patente
Besondere Organe des Europäischen Patentamts
Vertretung vor den besonderen Organen
Engerer Ausschuß des Verwaltungsrats
Deckung der Kosten für die Durchführung besonderer Aufgaben
Zahlungen auf Grund der für die Aufrechterhaltung des einheitlichen
Patents erhobenen Gebühren
Die europäische Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens
Gemeinsame Benennung
ZEHNTER TEIL
INTERNATIONALE ANMELDUNG NACH DEM VERTRAG
ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT
AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
Anwendung des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Das Europäische Patentamt als Anmeldeamt
Einreichung und Weiterleitung der internationalen Anmeldung
Das Europäische Patentamt als Bestimmungsamt
Das Europäische Patentamt als Internationale Recherchenbehörde
Das Europäische Patentamt als mit der internationalen vorläufigen
Prüfung beauftragte Behörde
Das Europäische Patentamt als ausgewähltes Amt
Internationaler Recherchenbericht
Veröffentlichung der internationalen Anmeldung und ihre Übermittlung
an das Europäische Patentamt
ELFTER TEIL
ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Verwaltungsrat während einer Übergangszeit
Ernennung von Bediensteten während einer Übergangszeit
Erstes Haushaltsjahr
Stufenweise Ausdehnung des Tätigkeitsbereichs des Europäischen
Patentamts
Zugelassene Vertreter während einer Übergangszeit
ZWÖLFTER TEIL
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Ausführungsordnung und Protokolle
Unterzeichnung - Ratifikation
Beitritt
Vorbehalte
Räumlicher Anwendungsbereich
Inkrafttreten
Aufnahmebeitrag
Geltungsdauer des Übereinkommens
Revision
Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten
Kündigung
Aufrechterhaltung wohlerworbener Rechte
Finanzielle Rechte und Pflichten eines ausgeschiedenen Vertragsstaats
Sprachen des Übereinkommens
Übermittlungen und Notifikationen
Präambel
DIE VERTRAGSSTAATEN -
IN DEM BESTREBEN, die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten auf dem Gebiet des Schutzes der Erfindungen zu verstärken,
IN DEM BESTREBEN, einen solchen Schutz in diesen Staaten durch ein einheitliches Patenterteilungsverfahren und durch die Schaffung bestimmter einheitlicher Vorschriften für die nach diesem Verfahren erteilten Patente zu erreichen,
IN DEM BESTREBEN, zu diesen Zwecken ein Übereinkommen zu schließen, durch das eine Europäische Patentorganisation geschaffen wird und das ein Sonderabkommen im Sinn des Artikels 19 der am 20. März 1883 in Paris unterzeichneten und zuletzt am 14. Juli 1967 revidierten Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums und einen regionalen Patentvertrag im Sinn des Artikels 45 Absatz 1 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 19. Juni 1970 darstellt -
SIND wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN:
Anmerkung
1. Erfassungsstichtag: 1.1.1991
2. Die Vorbehalte Österreichs sind mit Ablauf des 6.10.1987
unwirksam geworden (Art. 167 Abs. 3).
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2022
Gesetzesnummer
10002460
Dokumentnummer
NOR11002483
alte Dokumentnummer
N2197914559R
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