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Entwicklungshilfe - Beistellung von Hilfsexperten (UNO)
Kurztitel
Entwicklungshilfe - Beistellung von Hilfsexperten (UNO)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 80/1980
Inkrafttretensdatum
01.04.1980
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH BETREFFEND DIE BEISTELLUNG VON HILFSEXPERTEN
StF: BGBl. Nr. 80/1980 (NR: GP XV RV 35 AB 110 S. 10 . BR: AB 2038 S. 389 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Art. 10 vorgesehenen Notifikation wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 am 1. April 1980 in Kraft.
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