§ 0
Einräumung von Privilegien und Immunitäten
Kurztitel
Einräumung von Privilegien und Immunitäten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 530/1980
Inkrafttretensdatum
01.01.1981
Außerkrafttretensdatum
31.12.1983
Langtitel
Verordnung der Bundesregierung vom 11. November 1980 betreffend die
Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das Zwischenstaatliche
Komitee für die Auswanderung aus Europa
StF: BGBl. Nr. 530/1980
Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 8 des Bundesgesetzes vom
14. Dezember 1977, BGBl. Nr. 677, über die Einräumung von Privilegien
und Immunitäten an internationale Organisationen wird im Einvernehmen
mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:
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