Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1981

§ 0

Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Kurztitel

Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 530/1980

Inkrafttretensdatum

01.01.1981

Außerkrafttretensdatum

31.12.1983

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung vom 11. November 1980 betreffend die

Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das Zwischenstaatliche

Komitee für die Auswanderung aus Europa

StF: BGBl. Nr. 530/1980

Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 8 des Bundesgesetzes vom

14. Dezember 1977, BGBl. Nr. 677, über die Einräumung von Privilegien

und Immunitäten an internationale Organisationen wird im Einvernehmen

mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

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