EAG – Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Alte FassungIn Kraft seit 28.7.2021

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG wurde in Artikel 1 des EAG-Pakets, BGBl. I Nr. 150/2021, kundgemacht.

EAG § 0

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Kurztitel

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 150/2021

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.07.2021

Außerkrafttretensdatum

11.10.2021

Abkürzung

EAG

Index

58/02 Energierecht

Langtitel

Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG)

StF: BGBl. I Nr. 150/2021 (NR: GP XXVII RV 733 AB 982 S. 115 . BR: 10690 AB 10724 S. 929.)

[CELEX-Nr.: 32018L2001 , 32019L0944 , 32019L0692 ]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Kompetenzgrundlage und Vollziehung

§ 2.

Geltungsbereich

§ 3.

Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht

§ 4.

Ziele

§ 5.

Begriffsbestimmungen

§ 6.

Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen für flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe

§ 6a.

Ökosoziale Kriterien

§ 7.

Anpassung der Fördermittel

§ 8.

Auskunftspflicht

2. Teil
Förderregelungen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie

1. Hauptstück

Betriebsförderungen

1. Abschnitt
Marktprämie

§ 9.

Grundsätzliches

§ 10.

Allgemeine Förderungsvoraussetzungen

§ 11.

Berechnung der Marktprämie

§ 12.

Referenzmarktpreis

§ 13.

Referenzmarktwert

§ 14.

Auszahlung der Marktprämie

§ 15.

Aussetzung der Marktprämie bei negativen Preisen

§ 16.

Beginn, Dauer und Beendigung der Förderung

§ 17.

Allgemeine Förderbedingungen

2. Abschnitt
Ausschreibungen

1. Unterabschnitt
Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen

§ 18.

Höchstpreise

§ 19.

Bekanntmachung der Ausschreibung

§ 20.

Anforderungen an Gebote

§ 21.

Einreichung der Gebote

§ 22.

Sicherheitsleistung

§ 23.

Zuschlagsverfahren

§ 24.

Ausschluss von Geboten

§ 25.

Ausschluss von Bietern

§ 26.

Veröffentlichung der Zuschläge

§ 27.

Erlöschen von Zuschlägen

§ 28.

Pönalen

§ 29.

Rückgabe von Sicherheiten

2. Unterabschnitt
Ausschreibung für Photovoltaikanlagen

§ 30.

Anwendungsbereich

§ 31.

Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

§ 32.

Sicherheitsleistung für Photovoltaikanlagen

§ 33.

Abschlag für Freiflächenanlagen

§ 34.

Frist zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen

3. Unterabschnitt
Ausschreibung für Anlagen auf Basis von Biomasse

§ 35.

Anwendungsbereich

§ 36.

Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

§ 37.

Abschlag für Repowering

§ 38.

Sicherheitsleistung für Anlagen auf Basis von Biomasse

§ 39.

Frist zur Inbetriebnahme von Anlagen auf Basis von Biomasse

4. Unterabschnitt
Ausschreibung für Windkraftanlagen ab dem Kalenderjahr 2024

§ 40.

Anwendungsbereich

§ 41.

Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

§ 42.

Sicherheitsleistung für Windkraftanlagen

§ 43.

Korrektur des Zuschlagswertes

§ 44.

Frist zur Inbetriebnahme von Windkraftanlagen

3. Abschnitt
Antrag auf Förderung durch Marktprämie

§ 45.

Allgemeine Anforderungen an Förderanträge

§ 46.

Antragstellung und Vertragsabschluss

§ 47.

Festlegung des anzulegenden Wertes

§ 48.

Marktprämie für Windkraftanlagen

§ 49.

Marktprämie für Wasserkraftanlagen

§ 50.

Marktprämie für Anlagen auf Basis von Biomasse

§ 51.

Marktprämie für Anlagen auf Basis von Biogas

§ 52.

Nachfolgeprämie für Anlagen auf Basis von Biomasse

§ 53.

Nachfolgeprämie für Anlagen auf Basis von Biogas

4. Abschnitt
Wechselmöglichkeit für geförderte Anlagen nach dem Ökostromgesetz 2012

§ 54.

Wechselmöglichkeit für Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse und Anlagen auf Basis von Biogas

2. Hauptstück

Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Anlagen

§ 55.

Allgemeine Bestimmungen

§ 56.

Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

§ 56a.

Investitionszuschüsse für Wasserkraftanlagen

§ 57.

Investitionszuschüsse für Windkraftanlagen

§ 57a.

Investitionszuschüsse für Anlagen auf Basis von Biomasse

§ 58.

Verordnung für die Gewährung von Investitionszuschüssen

3. Teil
Erneuerbares Gas

1. Hauptstück
Investitionszuschüsse für die Errichtung oder Umrüstung von Anlagen

§ 59.

Allgemeine Bestimmungen

§ 60.

Investitionszuschüsse für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen

§ 61.

Investitionszuschüsse für zu errichtende Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas

§ 62.

Investitionszuschüsse für Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas

§ 63.

Verordnung für die Gewährung von Investitionszuschüssen

2. Hauptstück
Servicestelle für erneuerbare Gase

§ 64.

Betrauung

§ 65.

Aufgaben und Kontrolle

4. Teil
EAG-Förderabwicklungsstelle

§ 66.

Abwicklungsvertrag

§ 67.

Aufgaben der EAG‑Förderabwicklungsstelle

§ 68.

EAG‑Förderdatenbank

§ 69.

Abgeltung der Aufwendungen der EAG‑Förderabwicklungsstelle

§ 70.

Aufsicht und Kontrolle

5. Teil
Aufbringung und Verwaltung der Fördermittel

§ 71.

Aufbringung der Fördermittel

§ 72.

Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte

§ 72a.

Kostendeckelung für Haushalte

§ 73.

Erneuerbaren-Förderpauschale

§ 74.

Einhebung der Erneuerbaren-Förderpauschale

§ 75.

Erneuerbaren-Förderbeitrag

§ 76.

Grüngas-Förderbeitrag

§ 77.

Fördermittelkonto

§ 78.

Zuweisung von Technologiefördermitteln an die Länder

6. Teil
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

§ 79.

Allgemeine Bestimmungen

§ 80.

Förderungen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

7. Teil
Herkunftsnachweise für erneuerbare Energie

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 81.

Herkunftsnachweisdatenbank

§ 82.

Eigenversorgung und die Erzeugung von Energie außerhalb des öffentlichen Netzes

§ 83.

Herkunftsnachweise

§ 84.

Anerkennung von Herkunftsnachweisen aus anderen Staaten

2. Hauptstück
Besondere Bestimmungen für erneuerbares Gas

§ 85.

Grüngassiegel

§ 86.

Grünzertifikate für Gas, das nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird

§ 87.

Anrechnung und Nachweis der Grün-Gas-Quote

3. Hauptstück
Besondere Bestimmungen für erneuerbare Fernwärme und Fernkälte

§ 88.

Nachweis über den Anteil erneuerbarer Energie

§ 89.

Preistransparenz

8. Teil
Monitoring, Berichte und Transparenz

§ 90.

EAG‑Monitoringbericht

§ 91.

Evaluierung

§ 92.

Bericht über Ausschreibung, Antragstellung und Fördercall

§ 93.

Transparenz und Veröffentlichung gewährter Forderungen

9. Teil
Integrierter österreichischer Netzinfrastrukturplan

§ 94.

Integrierter Netzinfrastrukturplan (NIP)

§ 95.

Strategische Umweltprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 96.

Grenzüberschreitende Konsultationen bei einer Umweltprüfung

10. Teil
Sonstige Bestimmungen

§ 97.

Zuweisung im Bedarfsfall für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen

§ 98.

Strafbestimmungen

§ 99.

Austragung von Streitigkeiten

11. Teil
Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten

§ 100.

Allgemeine Übergangsbestimmungen

§ 102.

Vollziehung

§ 103.

Inkrafttreten 

Anlage 1

Strategische Umweltprüfung

  

Anmerkung

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG wurde in Artikel 1 des EAG-Pakets, BGBl. I Nr. 150/2021, kundgemacht.

Schlagworte

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket (BGBl. I Nr. 150/2021)

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2023

Gesetzesnummer

20011619

Dokumentnummer

NOR40236758

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