Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Thailand plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.
§ 0
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Thailand)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Thailand)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 263/1986
Typ
Vertrag – Thailand
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.07.1986
Unterzeichnungsdatum
08.05.1985
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Thailand plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 263/1986 (NR: GP XVI RV 692 AB 807 S. 125 . BR: AB 3081 S. 471 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. April 1986 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher nach seinem Art. 29 Abs. 2 am 1. Juli 1986 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Republik Österreich und das Königreich Thailand, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen,
haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk, DBA
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2025
Gesetzesnummer
10004470
Dokumentnummer
NOR11004506
alte Dokumentnummer
N3198612725T
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