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DBA – Indonesien – Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Indonesien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1988

§ 0

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Indonesien)

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Indonesien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 454/1988

Typ

Vertrag - Indonesien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1988

Unterzeichnungsdatum

24.07.1986

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Langtitel

(Übersetzung)

ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK INDONESIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN

StF: BGBl. Nr. 454/1988 (NR: GP XVII RV 274 AB 396 S. 36 . BR: AB 3368 S. 494 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. Juli 1988 ausgetauscht; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 mit 1. Oktober 1988 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Indonesien, von dem Wunsche geleitet, ein Übereinkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk, DBA

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2017

Gesetzesnummer

10004579

Dokumentnummer

NOR11004615

alte Dokumentnummer

N3198811127F

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