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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Indonesien)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Indonesien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 454/1988
Typ
Vertrag - Indonesien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.10.1988
Unterzeichnungsdatum
24.07.1986
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK INDONESIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. Nr. 454/1988 (NR: GP XVII RV 274 AB 396 S. 36 . BR: AB 3368 S. 494 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. Juli 1988 ausgetauscht; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 mit 1. Oktober 1988 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Indonesien, von dem Wunsche geleitet, ein Übereinkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk, DBA
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2017
Gesetzesnummer
10004579
Dokumentnummer
NOR11004615
alte Dokumentnummer
N3198811127F
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