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DBA – Aegypten – Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ägypten)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.10.1963

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Ägypten plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.

Dokumentalistische Gliederung: Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 1

§ 0

Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ägypten)

Kurztitel

Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ägypten)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 293/1963

Typ

Vertrag – Ägypten

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.10.1963

Unterzeichnungsdatum

16.10.1962

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Ägypten plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.

Langtitel

(Übersetzung)

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vereinigten Arabischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

StF: BGBl. Nr. 293/1963 (NR: GP X RV 6 AB 20 S. 4 . BR: S. 197.)

Änderung

BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)

Sonstige Textteile

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 9. Mai 1963.

Ratifikationstext

Dieses Abkommen ist gemäß seinem Artikel XXVI Absatz 2 am 28. Oktober 1963 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Nachdem das am 16. Oktober 1962 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vereinigten Arabischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches also lautet:

Die Republik Österreich und die Vereinigte Arabische Republik, von dem Wunsche geleitet, zum Zwecke der Beseitigung von Hindernissen des internationalen Handels und der Kapitalinvestitionen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, sind übereingekommen wie folgt:

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:

Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 1

Schlagworte

e-rk, DBA

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2025

Gesetzesnummer

10003963

Dokumentnummer

NOR11003999

alte Dokumentnummer

N3196312675T

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