BKA – Wirkungsbereich eigener Bundesminister

Alte FassungIn Kraft seit 08.11.1991

Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung am 11.10.1994 außer Kraft getreten. Allerdings wurde sie weiterhin angewendet, solange die scheidende Bundesregierung mit der Fortführung der Verwaltung betraut war. Diese Betrauung endete am 29.11.1994.

§ 0

BKA – Wirkungsbereich eigener Bundesminister

Kurztitel

BKA – Wirkungsbereich eigener Bundesminister

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 571a/1991

Typ

Entschl. d. BPräs.

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

08.11.1991

Außerkrafttretensdatum

11.10.1994

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Beachte

Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung am 11.10.1994 außer Kraft getreten. Allerdings wurde sie weiterhin angewendet, solange die scheidende Bundesregierung mit der Fortführung der Verwaltung betraut war. Diese Betrauung endete am 29.11.1994.

Langtitel

Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird

StF: BGBl. Nr. 571a/1991

Schlagworte

Kanzleramtsminister

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2020

Gesetzesnummer

10001136

Dokumentnummer

NOR11001140

alte Dokumentnummer

N1199117493J

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