BKA - Wirkungsbereich eigener Bundesminister

Alte FassungIn Kraft seit 08.2.1989

Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung am 9. 10. 1990 außer Kraft getreten. Allerdings wurde sie weiterhin angewendet, solange die scheidende Bundesregierung mit der Fortführung der Verwaltung betraut war. Diese Betrauung endete am 17. 12. 1990.

§ 0

BKA - Wirkungsbereich eigener Bundesminister

Kurztitel

BKA - Wirkungsbereich eigener Bundesminister

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 66a/1989

Typ

Entschl. d. BPräs.

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

08.02.1989

Außerkrafttretensdatum

09.10.1990

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Beachte

Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung am

9. 10. 1990 außer Kraft getreten. Allerdings wurde sie weiterhin

angewendet, solange die scheidende Bundesregierung mit der

Fortführung der Verwaltung betraut war. Diese Betrauung endete am

17. 12. 1990.

Langtitel

Entschließung des Bundespräsidenten vom 2. Februar 1989, mit der die

sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des

Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen

Bundesminister übertragen wird

StF: BGBl. Nr. 66a/1989

Schlagworte

Kanzleramtsminister

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2020

Gesetzesnummer

10001014

Dokumentnummer

NOR11001017

alte Dokumentnummer

N1198910980F

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