Für die Slowakische Republik (BGBl. Nr. 1047/1994) und für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
§ 0
Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietsteile
Kurztitel
Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietsteile
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 309/1978
Typ
Vertrag - CSSR
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
10.07.1978
Außerkrafttretensdatum
31.12.1992
Unterzeichnungsdatum
11.05.1978
Index
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Beachte
Für die Slowakische Republik (BGBl. Nr. 1047/1994) und für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über das Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietsteile
StF: BGBl. Nr. 309/1978
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Ratifikationstext
Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Art. 3 Abs. 1 am 10. Juli 1978 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,
in dem Bemühen um die Entwicklung der gegenseitigen Beziehungen auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2019
Gesetzesnummer
10010396
Dokumentnummer
NOR11010615
alte Dokumentnummer
N8197816252R
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