Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietsteile

Alte FassungIn Kraft seit 10.7.1978

Für die Slowakische Republik (BGBl. Nr. 1047/1994) und für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.

§ 0

Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietsteile

Kurztitel

Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietsteile

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 309/1978

Typ

Vertrag - CSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

10.07.1978

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

11.05.1978

Index

89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten

Beachte

Für die Slowakische Republik (BGBl. Nr. 1047/1994) und für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über das Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietsteile

StF: BGBl. Nr. 309/1978

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Art. 3 Abs. 1 am 10. Juli 1978 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,

in dem Bemühen um die Entwicklung der gegenseitigen Beziehungen auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,

sind wie folgt übereingekommen:

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2019

Gesetzesnummer

10010396

Dokumentnummer

NOR11010615

alte Dokumentnummer

N8197816252R

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