Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern

Alte FassungIn Kraft seit 31.12.1974

Bezugszeitraum: 1. 1. 1975 - 31. 12 1976 (§ 11 BGBl. Nr. 790/1974) Diese Verordnung wurde in § 28 Abs. 5 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, nicht aufgezählt und ist daher gegenstandslos.

§ 0

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 790/1974

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

31.12.1974

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Bezugszeitraum: 1. 1. 1975 - 31. 12 1976 (§ 11 BGBl. Nr. 790/1974)

Diese Verordnung wurde in § 28 Abs. 5 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994,

nicht aufgezählt und ist daher gegenstandslos.

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18. Dezember 1974 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern

StF: BGBl. Nr. 790/1974

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223, wird verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

10004166

Dokumentnummer

NOR11004202

alte Dokumentnummer

N3197410390Q

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