Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten freiberuflich tätigen Unternehmern

Alte FassungIn Kraft seit 28.2.1973

Bezugszeitraum: 1. 1. 1973 - 31. 12. 1974 (§ 6 BGBl. Nr. 85/1973) Diese Verordnung wurde in § 28 Abs. 5 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, nicht aufgezählt und ist daher gegenstandslos.

§ 0

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten freiberuflich tätigen Unternehmern

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten freiberuflich tätigen Unternehmern

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 85/1973

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.02.1973

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Bezugszeitraum: 1. 1. 1973 - 31. 12. 1974 (§ 6 BGBl. Nr. 85/1973)

Diese Verordnung wurde in § 28 Abs. 5 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994,

nicht aufgezählt und ist daher gegenstandslos.

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 15. Feber 1973 über

die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der

abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten freiberuflich tätigen

Unternehmern

StF: BGBl. Nr. 85/1973

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223, wird verordnet:

Schlagworte

Umsatzsteuer

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

10004135

Dokumentnummer

NOR11004171

alte Dokumentnummer

N3197310406Q

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