ARTIKEL XXV Eur. Fernmeldesatellitenorganisation EUTELSAT“

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1985

ARTIKEL XXV

(Verschiedenes)

  1. a) Die Amts- und Arbeitssprachen der EUTELSAT sind Englisch und Französisch.
  2. b) Die EUTELSAT arbeitet unter Berücksichtigung der allgemeinen Ansichten der Versammlung der Vertragsparteien in Fragen von gemeinsamem Interesse mit den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen, insbesondere der Internationalen Fernmeldeunion, sowie mit anderen internationalen Organisationen zusammen.
  3. c) Im Einklang mit Entschließung 1721 (XVI) der Generalversammlung der Vereinten Nationen übermittelt die EUTELSAT dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den in Betracht kommenden Sonderorganisationen einen jährlichen Bericht über ihre Tätigkeit zur Kenntnisnahme.

Schlagworte

Amtssprache

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020

Gesetzesnummer

10011599

Dokumentnummer

NOR12149740

alte Dokumentnummer

N9198514461L

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