ARTIKEL XXV
(Verschiedenes)
- a) Die Amts- und Arbeitssprachen der EUTELSAT sind Englisch und Französisch.
- b) Die EUTELSAT arbeitet unter Berücksichtigung der allgemeinen Ansichten der Versammlung der Vertragsparteien in Fragen von gemeinsamem Interesse mit den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen, insbesondere der Internationalen Fernmeldeunion, sowie mit anderen internationalen Organisationen zusammen.
- c) Im Einklang mit Entschließung 1721 (XVI) der Generalversammlung der Vereinten Nationen übermittelt die EUTELSAT dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den in Betracht kommenden Sonderorganisationen einen jährlichen Bericht über ihre Tätigkeit zur Kenntnisnahme.
Schlagworte
Amtssprache
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020
Gesetzesnummer
10011599
Dokumentnummer
NOR12149740
alte Dokumentnummer
N9198514461L
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