ARTIKEL XXI
(Verschiedenes)
- a) Die Amts- und Arbeitssprachen der INTELSAT sind Englisch, Französisch und Spanisch.
- b) Die Geschäftsordnung des geschäftsführenden Organs sieht vor, daß Abschriften aller INTELSAT-Dokumente auf Anforderung umgehend an alle Vertragsparteien und Unterzeichner verteilt werden,
- c) Im Einklang mit Resolution 1721 (XVI) der Generalversammlung der Vereinten Nationen übermittelt das geschäftsführende Organ dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den in Betracht kommenden Spezialorganisationen einen jährlichen Bericht über die Tätigkeit der INTELSAT zur Kenntnisnahme.
Zuletzt aktualisiert am
18.12.2017
Gesetzesnummer
10011451
Dokumentnummer
NOR40084530
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