ARTIKEL XVII
(Sitz, Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten der EUTELSAT)
- a) Sitz der EUTELSAT ist Paris.
- b) Im Rahmen des durch das Übereinkommen genehmigten Tätigkeitsbereichs sind die EUTELSAT und ihre Vermögenswerte im Hoheitsgebiet aller Vertragsparteien von Einkommensteuern und von direkten Vermögensteuern sowie von Zöllen für Fernmeldesatelliten sowie deren Einzelteile und für alle Ausrüstungen, die im EUTELSAT-Weltraumsegment benutzt werden sollen, befreit.
- c) Jede Vertragspartei gewährt im Einklang mit dem unter dieser litera genannten Protokoll der EUTELSAT, ihren höheren Bediensteten und den in jenem Protokoll aufgeführten Angestelltengruppen, den Vertragsparteien und ihren Vertretern, den Unterzeichnern und ihren Vertretern sowie den an Schiedsverfahren beteiligten Personen angemessene Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten. Insbesondere gewährt jede Vertragspartei diesen Personen in dem Umfang und in den Fällen, die in dem unter dieser litera genannten Protokoll vorzusehen sind, Immunität von Gerichtsverfahren in Bezug auf die in Ausübung ihrer Tätigkeit und im Rahmen ihres Aufgabenbereichs begangenen Handlungen und abgegebenen schriftlichen und mündlichen Äußerungen. Die Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet sich der Sitz der EUTELSAT befindet, schließt so bald wie möglich mit der EUTELSAT ein Sitzabkommen über Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten.
Das Sitzabkommen enthält eine Bestimmung, nach der alle Unterzeichner, die in ihrer Eigenschaft als solche tätig werden - mit Ausnahme des von der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet sich der Sitz der EUTELSAT befindet, bestimmten Unterzeichners -, im Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei für ihre von der EUTELSAT bezogenen Einkünfte von Steuern befreit sind. Die übrigen Vertragsparteien schließen ebenfalls sobald als möglich ein Protokoll über Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten. Das Sitzabkommen und das Protokoll enthalten jeweils Bestimmungen für ihr Außerkrafttreten und sind von dem Übereinkommen unabhängig.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020
Gesetzesnummer
10011599
Dokumentnummer
NOR12149732
alte Dokumentnummer
N9198514453L
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