ARTIKEL XV
(Sitz, Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT)
- a) Sitz der INTELSAT ist Washington.
- b) Im Rahmen des durch dieses Übereinkommen genehmigten Tätigkeitsbereichs sind die INTELSAT und ihre Vermögenswerte in allen Vertragsstaaten des Übereinkommens von allen nationalen Einkommensteuern und von allen direkten nationalen Vermögensteuern sowie von Zöllen für Fernmeldesatelliten sowie Bau- und Einzelteile für derartige Satelliten, die zur Verwendung im weltweiten System gestartet werden sollen, befreit. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, ihr Bestes zu tun, um unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der INTELSAT im Einklang mit dem geltenden innerstaatlichen Verfahren alle für wünschenswert erachteten weiteren Befreiungen von Einkommensteuern, direkten Vermögensteuern und Zöllen für die INTELSAT und ihre Vermögenswerte zu gewähren.
- c) Alle Vertragsparteien mit Ausnahme derjenigen Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet sich der Sitz der INTELSAT befindet, gewähren gemäß dem unter dieser lit. genannten Protokoll, und diejenige Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet sich der Sitz der INTELSAT befindet, gewährt gemäß dem unter dieser lit. genannten Amtssitzabkommen der INTELSAT, ihren höheren Bediensteten sowie den in dem genannten Protokoll und Amtssitzabkommen bezeichneten Angestelltengruppen, den Vertragsparteien und ihren Vertretern, den Unterzeichnern und ihren Vertretern sowie den an Schiedsverfahren beteiligten Personen angemessene Privilegien, Befreiungen und Immunitäten. Insbesondere gewährt jede Vertragspartei diesen Personen Immunität von Gerichtsverfahren für die in Ausübung ihrer Tätigkeit und im Rahmen ihres Aufgabenbereichs begangenen Handlungen und abgegebenen schriftlichen und mündlichen Äußerungen in dem Umfang und in den Fällen, die in dem unter dieser lit. genannten Amtssitzabkommen und Protokoll vorgesehen sind. Die Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet sich der Sitz der INTELSAT befindet, schließt so bald wie möglich mit der INTELSAT ein Amtssitzabkommen, das Privilegien, Befreiungen und Immunitäten regelt. Das Amtssitzabkommen enthält eine Bestimmung, nach der alle Unterzeichner, die in ihrer Eigenschaft als solche tätig werden — mit Ausnahme des von der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet sich der Sitz befindet, bestimmten Unterzeichners — im Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei für ihre von der INTELSAT bezogenen Einkünfte von nationalen Steuern befreit sind. Die übrigen Vertragsparteien schließen ebenfalls so bald wie möglich Protokoll über Privilegien, Befreiungen und Immunitäten. Das Amtssitzabkommen und das Protokoll sind von diesem Übereinkommen unabhängig und enthalten jeweils Bestimmungen für ihr Außerkrafttreten.
Zuletzt aktualisiert am
18.12.2017
Gesetzesnummer
10011451
Dokumentnummer
NOR40084524
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