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Artikel XIV Rückübernahmeabkommen (Nigeria)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.8.2012

Artikel XIV

Auswirkungen auf andere internationale Verpflichtungen

Die Bestimmungen dieses Abkommens berühren nicht die Rechte oder Verpflichtungen, welche die Vertragsparteien im Rahmen von regionalen oder internationalen Verträgen, Übereinkommen, Konventionen, Protokollen haben, oder Verpflichtungen, die der Mitgliedschaft in einer Organisation der regionalen Integration entspringen.

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