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Artikel XI. Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.4.1953

Artikel XI.

Die gemischte Kommission und jede ihrer Sektionen werden berechtigt sein, zusätzliche, nicht stimmberechtigte Mitglieder als Berater für besondere Fragen zu kooptieren.

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