Artikel VII
Beziehungen zu anderen Organisationen
Die Organisation arbeitet mit der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen sowie mit anderen Einrichtungen mit verwandten Aufgaben zusammen. Sie ist bestrebt jede Überschneidung von Tätigkeiten, soweit irgend möglich, zu vermeiden.
Schlagworte
Ernährungsorganisation
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2019
Gesetzesnummer
10010283
Dokumentnummer
NOR40038954
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