Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Artikel V Internationale Pflanzenschutzkonvention
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
21.10.1952 bis 01.10.2005 (BGBl. Nr. 86/1953)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Pflanzmaterial
Pflanzzweck